© Günther Lehmann 2016
Die Höfe-Chroniken Die Höfe-Chroniken wurden und werden erstellt für die Höfe mit den Haus-Nummern 1 – 97, das sind alle Bauern, Kossäthen und Büdner mit Ausnahme des Vorwerkes, der Kirche und der Schule, die die Haus-Nr. von 1 bis 3 haben. Die Namen der Höfe, auch als Torsaulen bezeichnet, siehe Abschnitt „Die Torsaulen“ unter Ortsgeschichte, habe ich aus den Grundbuchakten entnommen. So ist in der Grundbuchakte unter Nr. 23 eingetragen: „Das Roßack’sche Büdnergut“. Die Namen der Höfe führen in der Regel zurück auf den ältesten nachweisbaren Besitzer des Hofes, im vorliegenden Beispiel auf Christian Roßack, der im Kirchenbuch unter Geburten am 07.02.1690 als Vater eines totgeborenen Sohnes eingetragen ist. Die späteren Besitzer eines Hofes sind manchmal, aber nicht immer, die direkten Nachfahren des ursprünglichen Besitzers. Oftmals haben sich die Besitzverhältnisse, abweichend von der direkten Nachfahrenfolge, geändert durch Einheirat eines Fremden, weil z.B. der Besitzer nur Töchter hatte oder auch in Ausnahmefällen durch Verkauf des Hofes. Es kam auch vor, dass ein oder der einzige Sohn den Hof nicht übernommen hat, die Gründe sind nicht bekannt, er arbeitete z.B. als Knecht, für ihn übernahm dann eine verheiratete Tochter den Hof oder deren Ehemann durch Kauf. In den nachfolgenden Höfe-Chroniken sind deshalb nicht die direkten Nachfahren eines Besitzers aufgeführt, sondern der jeweilige nachfolgende Besitzer mit seiner Familie. In dem vorliegenden Beispielfall bei Roßacks Büdnergut konnte ich die Nachfolgeregelung von Roßack auf Lampe nicht finden, in der Grundbuchakte fehlen entsprechende Unterlagen. Nachweislich überträgt ein Gottlob Lampe mit Vertrag vom 15.09.1813, Aktenblatt Nr. 144 ff. die Roßacksche Büdnernahrung auf seinen Sohn Johann Christian Lampe. 1854 wird dessen Sohn, ebenfall Johann Christian Lampe, Eigentümer. Dieser hatte vier Töchter und einen Sohn, der in den Akten als Dienstknecht ausgewiesen ist. Eine Tochter, Johanne Pauline Lampe übernimmt nach dem Tod des Vaters durch Erbenvergleich am 17.02.1892 die Roßacksche Büdnernahrung. Sie war verheiratet mit Johann Wilhelm Gromm. So ist ein Gromm der letzte Besitzer der Roßackschen Büdnernahrung Nr. 23. Die Quellen für die Höfe-Chroniken sind das Kirchenbuch Niemaschkleba 1664 bis 1797 mit den Geburten, Hochzeiten und Verstorbenen sowie nachfolgend die Grundbuchakten, in denen die Testamente, Erbenvergleiche, Kaufverträge, Sterbeurkunden etc. als Originalurkunden vorhanden sind, die die Aufstellung der Höfe-Chroniken erst möglich gemacht haben.
Niemaschkleba
Niemaschkleba
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Die Höfe-Chroniken Die Höfe-Chroniken wurden und werden erstellt für die Höfe mit den Haus- Nummern 1 – 97, das sind alle Bauern, Kossäthen und Büdner mit Ausnahme des Vorwerkes, der Kirche und der Schule, die die Haus-Nr. von 1 bis 3 haben. Die Namen der Höfe, auch als Torsaulen bezeichnet, siehe Abschnitt „Die Torsaulen“ unter Ortsgeschichte, habe ich aus den Grundbuchakten entnommen. So ist in der Grundbuchakte unter Nr. 23 eingetragen: „Das Roßack’sche Büdnergut“. Die Namen der Höfe führen in der Regel zurück auf den ältesten nachweisbaren Besitzer des Hofes, im vorliegenden Beispiel auf Christian Roßack, der im Kirchenbuch unter Geburten am 07.02.1690 als Vater eines totgeborenen Sohnes eingetragen ist. Die späteren Besitzer eines Hofes sind manchmal, aber nicht immer, die direkten Nachfahren des ursprünglichen Besitzers. Oftmals haben sich die Besitzverhältnisse, abweichend von der direkten Nachfahrenfolge, geändert durch Einheirat eines Fremden, weil z.B. der Besitzer nur Töchter hatte oder auch in Ausnahmefällen durch Verkauf des Hofes. Es kam auch vor, dass ein oder der einzige Sohn den Hof nicht übernommen hat, die Gründe sind nicht bekannt, er arbeitete z.B. als Knecht, für ihn übernahm dann eine verheiratete Tochter den Hof oder deren Ehemann durch Kauf. In den nachfolgenden Höfe-Chroniken sind deshalb nicht die direkten Nachfahren eines Besitzers aufgeführt, sondern der jeweilige nachfolgende Besitzer mit seiner Familie. In dem vorliegenden Beispielfall bei Roßacks Büdnergut konnte ich die Nachfolgeregelung von Roßack auf Lampe nicht finden, in der Grundbuchakte fehlen entsprechende Unterlagen. Nachweislich überträgt ein Gottlob Lampe mit Vertrag vom 15.09.1813, Aktenblatt Nr. 144 ff. die Roßacksche Büdnernahrung auf seinen Sohn Johann Christian Lampe. 1854 wird dessen Sohn, ebenfall Johann Christian Lampe, Eigentümer. Dieser hatte vier Töchter und einen Sohn, der in den Akten als Dienstknecht ausgewiesen ist. Eine Tochter, Johanne Pauline Lampe übernimmt nach dem Tod des Vaters durch Erbenvergleich am 17.02.1892 die Roßacksche Büdnernahrung. Sie war verheiratet mit Johann Wilhelm Gromm. So ist ein Gromm der letzte Besitzer der Roßackschen Büdnernahrung Nr. 23. Die Quellen für die Höfe-Chroniken sind das Kirchenbuch Niemaschkleba 1664 bis 1797 mit den Geburten, Hochzeiten und Verstorbenen sowie nachfolgend die Grundbuchakten, in denen die Testamente, Erbenvergleiche, Kaufverträge, Sterbeurkunden etc. als Originalurkunden vorhanden sind, die die Aufstellung der Höfe-Chroniken erst möglich gemacht haben.
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